Burgschule Nieder-Olm
Telefon: 06136 / 919840
E-Mail: post@burgschule-nieder-olm.de

Organisation

Unterrichtszeiten

 

1 Stunde  /  08:00 – 08:50 Uhr

2 Stunde  /  08:55 – 09:40 Uhr

 

Frühstückspause mit Lesezeit und Spielpause

09:40 – 10:00 Uhr  /  10:00 – 10:20 Uhr

 

3 Stunde  /  10:20 – 11:05 Uhr

4 Stunde  /  11:10 – 12:00 Uhr

 

Spielpause

12:00 – 12:10 Uhr

 

5 Stunde  /  12:10 – 13:00 Uhr

Schulbuchlisten

An der Burgschule wird mit den folgenden Büchern und Arbeitsmaterialien für das Schuljahr 2023/2024 gearbeitet:

1 Klasse | Schulbuchliste (hier zum Download)
2 Klasse | Schulbuchliste (hier zum Download)
3 Klasse | Schulbuchliste (hier zum Download)
4 Klasse | Schulbuchliste (hier zum Download)

Herkunftssprachenunterricht

Zur Zeit wird der Herkunftssprachenunterricht (HSU) an der Burgschule in den Fächern Türkisch, Polnisch und Italienisch unterrichtet. 

Genauere Informationen erhalten Sie im Sekretariat.

 

 

 

 

Schülerfahrtkosten

Die Anträge auf Übernahme von Schülerfahrtkosten können ab sofort ausschließlich online gestellt werden.
Eine Übernahme ist möglich, wenn Sie in den folgenden Straßen wohnen:

  • Goldbergstraße
  • Höhenweg
  • Sonnenhof
  • Dautenbornstraße
  • Weinbergstraße
  • Sörgenlocher Weg
  • Urbanusstraße
  • Bergstäßer Weg

 

Nutzen Sie hierfür den folgenden Link zur Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Antragsformular:

httpss://formular-server.de/RLPkom_FS/findform?shortname=bin_gs_rs&formtecid=3&areashortname=bin)

 

Weitere Hinweise und Erläuterungen können Sie der folgenden Datei entnehmen. Infoblatt:

https://www.mainz-bingen.de/deutsch/formulare/Schulen/infoblatt_gs_fs_rsplus.pdf)

Hausordnung

Überall, wo viele Menschen zusammenkommen, müssen bestimmte Ordnungsregeln eingehalten werden.

Höflichkeit, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und pfleglicher Umgang mit den schulischen Einrichtungen sind für das Zusammenleben in einer schulischen Gemeinschaft unerlässlich.

 

Dazu müssen Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Eltern in gemeinsamer Verantwortung beitragen. Die sich daraus ergebenden Regeln sind in dieser Hausordnung festgelegt.

Punkt 1

Schulleitung und Lehrerkollegium sind für den ordnungsgemäßen Ablauf des Unterrichtes verantwortlich.

 

Punkt 2

Alle Lehrkräfte sind grundsätzlich während der Unterrichtszeit zur Aufsicht verpflichtet. Die Früh-, Pausen- und Busaufsichten werden durch einen Aufsichtsplan geregelt.

  • Die Frühaufsicht vor der 1. Stunde bleibt so lange im Hof, bis sichergestellt ist, dass alle Klassen abgeholt worden sind.
  • Nach jeder Hofpause achten die aufsichtführenden Lehrkräfte darauf, dass sich kein Kind mehr auf dem Schulhof befindet.
  • Nach der Pause bleiben die aufsichtführenden Lehrkräfte so lange im Hof, bis alle Schülerinnen und Schüler in ihre Klassen gegangen sind.
  • Danach fällt die Aufsichtspflicht an die unterrichtende Lehrkraft.

 

Punkt 3

Jede Lehrkraft muss mit dem Klingelzeichen zu ihrer Klasse gehen, um zu gewährleisten, dass die Schüler in ihren Klassensaal gehen können.

 

Punkt 4

Bei Lehrerwechsel zwischen den Stunden ist darauf zu achten, dass die Aufsicht gewährleistet ist:

  • die vorhergehende Lehrkraft beaufsichtigt die Klasse solange, bis die nachfolgende eintrifft.
  • ist dies nicht möglich, wird die Lehrkraft der Nachbarklasse informiert und beide Klassenzimmertüren bleiben offen.

 

Punkt 5

Bei einem Klassenraumwechsel der Schülerinnen und Schüler achten die Lehrkräfte auf pünktliches Schließen des Unterrichts.

 

Punkt 6

Bei einer Regenpause, die durch dreimaliges Klingeln angezeigt wird, führt die zuletzt unterrichtende Lehrkraft die Aufsicht.

Nach Absprache kann eine Lehrkraft bei geöffneten Türen zwei benachbarte Klassen beaufsichtigen.

 

Punkt 7

Verlässt eine Klasse ihren Unterrichtsraum, so ist darauf zu achten, die Klassen-tür abzuschließen.

 

Punkt 8

Die aufsichtführende Lehrkraft achtet in der angeleiteten Lernzeit darauf:

  • dass alle angemeldeten Kinder anwesend sind, 
  • pünktlich zu beginnen,
  • die Hausaufgaben abzuzeichnen,
  • und die Lernzeit pünktlich zu beenden.

Punkt 1

Jeder Schüler und jede Schülerin soll rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn am Aufstellplatz sein.

 

Punkt 2

Mitgebrachte Fahrräder sowie Roller sind in den entsprechenden Ständern abzustellen.

Das Fahren mit dem Fahrrad oder dem Roller auf dem Schulhof ist während der Schulzeit zwischen 7.30 Uhr und 16.30 Uhr nicht erlaubt.

 

Punkt 3

Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft gestattet.

 

Punkt 4

Im Schulhaus und auf dem Schulgelände verhalten sich alle Kinder ruhig und rücksichtsvoll.

 

Punkt 5

Der Aufenthalt so vieler Schüler auf dem Schulhof erfordert aus Sicherheitsgründen bestimmte Regelungen:

  • Ballspiele nur mit Softbällen
  • Keine Ballspiele vor Schulbeginn
  • keine gefährlichen Gegenstände werfen: Schneebälle, Steine, Dosen usw.
  • bei Schnee und Eis kein Schleifen (Schlittern)
  • kein Betreten des Kunststoff-Fallschutzbelages und der Spielgeräte bei gehisster „roter Fahne“
  • kein Klettern auf Bäume und Zäune
  • kein Mitbringen gefährlicher Gegenstände

 

Punkt 6

Auf dem gesamten Schulgelände ist der Gebrauch mobiler Endgeräte nur mit ausdrücklicher Zustimmung der jeweiligen Lehrkraft erlaubt. Mitgebrachte mobile Endgeräte müssen beim Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet sein und in den Schultaschen verwahrt werden. Über Ausnahmen entscheidet die jeweilige Lehrkraft. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung wird das betreffende Gerät vorübergehend eingezogen.

Punkt 7

Die Smartboards/elektronischen Geräte der Schule/in den Klassenräumen sind nur nach ausdrücklicher Aufforderung und Einweisung durch eine Lehrkraft von Schülerinnen und Schülern zu bedienen.

 

Punkt 8

Die Schüler gehen selbstständig nach der Hofpause mit dem Klingelzeichen in ihre Klassen, wenn keine andere klassenspezifische Regelung vereinbart wurde.

Punkt 9

Die Schüler melden sich im Sekretariat, wenn nach einer angemessenen Wartezeit (5 Minuten später) noch kein Lehrer in ihrer Klasse ist.

 

Punkt 10

Getränke in ungesicherten Glasflaschen dürfen wegen der Unfallgefahr nicht zur Schule mitgebracht werden. Getränkedosen und Trinkpäckchen sollten aus Umweltgründen nicht verwendet werden.
Aus gesundheitlichen Gründen sollte auf stark zuckerhaltige Getränke verzichtet werden. Das Mitbringen von Softdrinks, die Chinin, Koffein oder Phosphate enthalten, ist untersagt.

 

Punkt 11

Für die Sauberkeit des Schulhofes sorgen alle Kinder! Schülerinnen und Schüler helfen der aufsichtführenden Lehrkraft, während der Pause, den Schulhof sauber zu halten.

 

Punkt 12

Toiletten sind keine Aufenthalts- oder Spielräume. Sie sind unbedingt sauber zu hinterlassen.

 

Punkt 13

Bei Abwesenheit einer Lehrkraft ist die Klassenzimmertür immer offen zu halten!

 

Punkt 14

Das Hinauslehnen aus den Fenstern und das Hinauswerfen von Gegenständen sind strengstens verboten!

 

Punkt 15

Buskinder der 1. und 2. Klassen treffen sich vor dem Kopierraum und gehen gemeinsam mit der Busaufsicht zur Haltestelle.

 

Punkt 1

Die Erziehungsberechtigten sorgen für einen regelmäßigen und pünktlichen Schulbesuch ihrer Kinder.

Bei schwierigen Wetterverhältnissen (Glatteis, Nebel, Schnee, Sturm….) entscheiden die Eltern über den Schulbesuch ihrer Kinder.

 

Punkt 2

Die Aufsichtsführung durch eine Lehrkraft beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn.

 

Punkt 3

Ist ein Kind verhindert, am Unterricht oder an sonstigen schulischen Veranstaltungen teilzunehmen, muss es von den Eltern unter Angabe von Gründen immer schriftlich entschuldigt werden.

Im Interesse aller Beteiligten muss bereits am ersten Fehltag vor Unterrichtsbeginn der Schule eine mündliche oder schriftliche Information gegeben werden. Der Anrufbeantworter läuft immer. Evtl. ist eine Mitteilung durch Mitschüler möglich.

 

Laut Schulordnung muss der Schule spätestens am dritten Fehltag eine begründete schriftliche Entschuldigung vorliegen.

 

Punkt 4

Eine Beurlaubung vom Unterricht und von schulischen Veranstaltungen kann in begründeten Fällen gewährt werden:

  • für einzelne Unterrichtsstunden durch die jeweilige Lehrkraft
  • bis zu drei Unterrichtstage durch die jeweilige Klassenleiterin / den Klassenleiter
  • bei längerer Dauer oder unmittelbar vor / nach den Ferien nur durch die Schulleitung.

In allen Fällen muss vorher ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

 

Punkt 5

Wenn Erziehungsberechtigte ein Gespräch mit einer Lehrkraft führen möchten, so kann dies nach Absprache in den vorgesehenen Sprechstunden oder nach Terminvereinbarung geschehen.

 

Eine Rücksprache während des Unterrichtes ist nicht möglich; in den Pausen nur in dringenden Fällen.

 

Punkt 6

Fundsachen werden vom Hausmeister gesammelt. Nach 3 Monaten werden nicht abgeholte Gegenstände an das Fundbüro der Verbandsgemeinde Nieder-Olm weitergegeben.

Diese Hausordnung wurde in Abstimmung mit der Gesamtkonferenz, dem Schulelternbeirat und der Verbandsgemeinde Nieder-Olm erstellt.

 

Bei Nichteinhaltung der Hausordnung treten pädagogische Maßnahmen, ggf. Ordnungsmaßnahmen oder weitere Maßnahmen im Rahmen des Hausrechts in Kraft.